GGU-RETAIN: Aufbruchsicherheit
Die Aufbruchsicherheit der Sohle (siehe EAB EB 10; Absatz 1) wird anhand einer Grundbruchberechnung gemäß Weißenbach (Baugruben III, 1977) über einen Vergleich der Gewichtskräfte (einschließlich Blocklasten und Bermen usw.) mit der Grundbruchlast nachgewiesen. Dabei werden insgesamt 50 vertikale Bruchflächen untersucht. Die erste Bruchfläche liegt 0,2 · Baugrubentiefe hinter der Verbauwand und die letzte 5,0 · Baugrubentiefe hinter der Verbauwand. Die Unterkante der Bruchfläche liegt bei Trägerbohlwänden auf Baugrubensohle und bei Spundwänden (Ortbetonwänden) auf der Unterkante des Profils.
Eine Grundbruchsicherheit von schweren Gründungen in Baugrubennähe (siehe EAB EB 10, Absatz 2) wird nicht berechnet.