Bei Anwendung des Teilsicherheitskonzeptes ist nachzuweisen:
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Ak = an der Unterfläche des Gründungskörpers, des gesamten Bauwerkes,
der betrachteten Bodenschicht oder der Baugrubenkonstruktion einwirkende
charakteristische hydrostatische Auftriebskraft -
γg,dst = Teilsicherheitsbeiwert für ungünstige ständige Einwirkungen im Grenzzustand
UPL (EC 7) -
Gk,stb = unterer charakteristischer Wert günstiger ständiger Einwirkungen
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γg,stb = Teilsicherheitsbeiwert für günstige ständige Einwirkungen im Grenzzustand
UPL (EC 7) -
Schicht 1 (i = 1) ist die oberste Schicht
Aus dieser Beziehung kann auch der so genannte Ausnutzungsgrad µ berechnet werden.
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µN = Ausnutzungsgrad von Schicht N
Ausnutzungsgrade ≤ 1,0 bedeuten ausreichende Sicherheit.