GGU-AXPILE: Zugpfähle
Bei Zugpfählen sind naturgemäß Angaben hinsichtlich des Spitzendrucks nicht erforderlich. Die zulässige Pfahllast wird allein aus der Mantelreibung bestimmt. Dieser Wert wird mit dem Gewicht des so genannten Aufbruchkegels verglichen.
Die Größe des Aufbruchkegels wird in Abhängigkeit vom Reibungswinkel bestimmt (siehe obige Abbildung). Das Gewicht ergibt sich zusammen mit dem Grundwasserstand aus den eingegebenen Wichten. Das Gewicht wird durch den Sicherheitsbeiwert eta (Aufbruch) geteilt, den Sie bei der Bearbeitung von Rammpfählen im Menüeintrag "Bearbeiten / Systemdaten" eingeben können. Wenn das so abgeminderte Gewicht kleiner als die Kraft aus der Mantelreibung ist, wird dieser Wert als zulässige Pfahllast übernommen.
Bei Zugpfählen sind Abminderungen in Abhängigkeit von der Anzahl der zu erwartenden Lastzyklen erforderlich. Diese Abminderung wird in der aktuellen Programmversion nicht vorgenommen.