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GGU-WATER: Menüeintrag "Daten nach GGU-CONNECT exportieren"

Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und ggf. ausgewertet haben, können Sie die Daten durch Klicken auf diesen Menüeintrag in die Windows-Zwischenablage kopieren und anschließend in GGU-CONNECT Ihrem Projekt hinzufügen. Sie erhalten folgende Meldung:

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Zuordnung der Proben zu Entnahmestellen

In GGU-CONNECT gehört jede Probe zu einem Aufschluss. Beim Export prüft GGU-WATER dafür der Reihe nach vier Quellen und verwendet die erste, die einen Namen liefert:

  1. den Bohrungsnamen der einzelnen Probe (Menüeintrag " Bearbeiten / Versuche ", Spalte "Bohrung/Tiefe"; siehe Menüeintrag "Versuche")
  2. die allgemeine "Entnahmestelle:" des Formblatts (einzugeben über den Menüeintrag " Bearbeiten / Allgemein ")
  3. die Versuchsbezeichnung, sofern darin eine Tiefenangabe steht (ab Version 8.2, siehe unten)
  4. den Namen der Datei

Für die Entnahmetiefe gilt eine eigene, gleich aufgebaute Reihenfolge: zuerst "Tiefe von [m]" und "Tiefe bis [m]" der einzelnen Probe, dann die allgemeine "Tiefe:" des Formblatts, dann die Tiefenangabe aus der Versuchsbezeichnung.

Beide Reihenfolgen werden unabhängig voneinander durchlaufen. Eine Probe kann ihre Entnahmestelle also aus einer anderen Quelle beziehen als ihre Entnahmetiefe.

Ein pro Probe eingetragener Bohrungsname hat immer Vorrang und überschreibt die allgemeine Entnahmestelle. So können Sie Proben aus mehreren Bohrungen auf einem Formblatt auswerten und sie trotzdem getrennten Aufschlüssen zuordnen.

Für die Zuordnung zu einem Aufschluss spielt es keine Rolle, ob Sie den Namen groß oder klein schreiben oder wie viele Leerzeichen Sie zwischen seinen Teilen setzen: "KRB 1", "KRB 1" und "krb 1" ergeben einen einzigen Aufschluss. Angezeigt wird die Schreibweise der ersten Probe dieses Aufschlusses. "KRB1" ohne Leerzeichen gilt dagegen als eigener Name.

Kann für mindestens eine Probe keine Entnahmestelle bestimmt werden, erhalten Sie beim Export einen Hinweis. Diese Proben werden dann gemeinsam einem Aufschluss zugeordnet, der den Namen der Datei trägt.

Entnahmestelle und Tiefe aus der Versuchsbezeichnung ab Version 8.2

Enthält die Versuchsbezeichnung eine Tiefenangabe, zum Beispiel "KRB 1 0,50-1,10m", so kann der Teil vor der Tiefe als Entnahmestelle und die Tiefenangabe als Entnahmetiefe der Probe dienen. Damit landen Proben aus mehreren Bohrungen auch dann in getrennten Aufschlüssen, wenn Sie die Bohrung nur in der Bezeichnung notiert haben.

Die Bezeichnung ist dabei für Ort und Tiefe jeweils die letzte Quelle vor dem Dateinamen, und beide werden getrennt geprüft:

  • Die Entnahmestelle stammt nur dann aus der Bezeichnung, wenn für die Probe weder ein eigener Bohrungsname noch eine allgemeine Entnahmestelle eingetragen ist und sich aus der Bezeichnung eine Tiefenangabe abtrennen lässt.
  • Die Entnahmetiefe stammt nur dann aus der Bezeichnung, wenn für die Probe weder eine eigene Tiefe noch eine allgemeine Tiefe des Formblatts eingetragen ist.

Ein Beispiel für das Zusammenspiel: Eine Probe mit dem Bohrungsnamen "Testbohrung", aber ohne eigene Tiefen, erhält die Entnahmestelle "Testbohrung" aus dem Bohrungsnamen und die Entnahmetiefe trotzdem aus der Bezeichnung.

Eine Tiefenangabe muss am Ende der Bezeichnung stehen. Erkannt werden zwei Formen:

  • Ein Tiefenbereich aus zwei Werten, getrennt durch "-" oder "bis". Er gilt als Tiefe, wenn mindestens einer der beiden Werte ein Dezimaltrennzeichen hat oder die Einheit "m" folgt, zum Beispiel "0,50-1,10m", "0.60-1.50", "2,00 bis 3,00 m" oder "1-2m".
  • Ein einzelner Wert, dem zwingend die Einheit "m" folgen muss, zum Beispiel "1,20m". Bei einer einzelnen Tiefe wird nur "Tiefe bis" gefüllt, "Tiefe von" bleibt leer, denn die Probe stammt aus dieser einen Tiefe und nicht aus dem Bereich darüber.

Groß- und Kleinschreibung spielen dabei keine Rolle, "2,00 Bis 3,00 M" wird genauso gelesen.

Alles andere gilt nicht als Tiefenangabe. Reine Probennummern wie "1.3" werden also nicht als Tiefe gedeutet, denn ihnen fehlt die Einheit; Nummernbereiche wie "KRB 1-3" ebenso, denn ihnen fehlen Dezimaltrennzeichen und Einheit. Auch ein unbekanntes Trennzeichen, etwa "0,50/1,10m", wird nicht ausgewertet. Solche Proben werden weiterhin dem Namen der Datei zugeordnet, und Sie erhalten den oben genannten Hinweis.

Die Versuchsbezeichnung bleibt in jedem Fall unverändert und wird zusätzlich als Notiz der Probe nach GGU-CONNECT übergeben.