GGU-UNDERPIN: Nachweis nach EC 2 / DIN 1045-1¶
Nach EC 2 / DIN 1045-1 ist folgender Nachweis zu führen:
NR,d = -(b · h · fm,d · φ)
mit
φ = 1,14 (1-2etot/h) - 0,02 l0/h
und
0 ≤ φ ≤ 1-2etot/h
Dabei ist
NR,d = Bemessungswert der aufnehmbaren Längsdruckkraft
b = Breite des Querschnitts
h = Dicke des Querschnitts
fm,d = Bemessungswert der Betondruckfestigkeit
φ = Beiwert zur Berücksichtigung der Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung
auf die Tragfähigkeit von Druckgliedern aus unbewehrtem Beton in
unverschieblich ausgesteiften Tragwerken
etot = Gesamtausmitte = e0 + ea + e
e0 = Lastausmitte nach Theorie I. Ordnung, nach Erfordernis unter
Berücksichtigung der Einwirkungen aus anschließenden Decken (z.B.
Biegemomente infolge einer Einspannung, die von einer Platte auf die
Wand übertragen werden) sowie aus horizontalen Windeinwirkungen ea die
ungewollte zusätzliche Lastausmitte infolge geometrischer Imperfektionen.
Fehlen genauere Angaben, darf ea = 0,5 l0/200 angenommen werden.
e = Ausmitte infolge Kriechen; im Allgemeinen kann der Anteil e vernachlässigt
werden.
Grenze der Ausmitte¶
GGU-UNDERPIN führt den Nachweis nur, solange die Ausmitte der Last im Betonquerschnitt höchstens 0,3 · b(Beton) beträgt:
e(Beton) ≤ 0,3 · b(Beton)
Ist die Ausmitte größer, wird φ nicht nach der obigen Formel berechnet, sondern zu 0 gesetzt. Damit sind auch der Widerstand Vr = 0 und der Ausnutzungsgrad µ = 999,999: Der Nachweis gilt in dieser Tiefe als nicht erbracht. Eine Handrechnung mit der Formel für φ ergibt in diesem Fall einen Wert größer 0 und weicht deshalb vom Programmergebnis ab.
Der Ausdruck nennt diese Grenze, mit (*) markiert, im Kopf des Nachweises. Zeilen, in denen sie greift, sind ebenfalls mit (*) gekennzeichnet (ab Version 10.2).