Der Nachweis der Kippsicherheit erfolgt mit charakteristischen Werten! Es gilt:
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Unter ständigen und veränderlichen Lasten muss die Resultierende in der 2. Kernweite
bleiben. Klaffende Fuge ist zulässig. -
Unter ständigen Lasten muss die resultierende Belastung in der 1. Kernweite bleiben.