GGU-CANTILEVER: Kippsicherheit
Der Nachweis der Kippsicherheit erfolgt mit charakteristischen Werten! Es gilt:
Unter ständigen und veränderlichen Lasten muss die Resultierende in der 2. Kernweite
bleiben. Klaffende Fuge ist zulässig.Unter ständigen Lasten muss die resultierende Belastung in der 1. Kernweite bleiben.