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GGU-CANTILEVER: Kippsicherheit

Der Nachweis der Kippsicherheit erfolgt mit charakteristischen Werten! Es gilt:

  • Unter ständigen und veränderlichen Lasten muss die Resultierende in der 2. Kernweite
    bleiben. Klaffende Fuge ist zulässig.

  • Unter ständigen Lasten muss die resultierende Belastung in der 1. Kernweite bleiben.

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