GGU-DOLPHIN: Menüeintrag "Erdbeben"
Erdbebenlasten werden nach EC 8 oder EAU 1990 Abschnitt 2.14 berücksichtigt, indem die aktiven Erddruckbeiwerte vergrößert und die passiven Erddruckbeiwerte verkleinert werden. Die Erdbebenbelastung wird in Vielfachem der Erdbeschleunigung angegeben.