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GGU-GABION: Sohlneigung

Eine Neigung der Sohle wird im Allgemeinen ausgeführt, um die Gleitsicherheit auf das zulässige Niveau anzuheben.

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Die Idealisierung des Körpers ohne Sohlneigung in ein äquivalentes statisches System (elastische Linie) bereitet keine Schwierigkeiten, da die Steifigkeiten der einzelnen Berechnungsabschnitte aus der horizontalen Dicke berechnet werden können. Bei der keilförmigen Erweiterung, die bei einer Sohlneigung erzeugt wird, entstehen jedoch Widersprüche zu den Forderungen, die bei der Berechnung der Wand als elastische Linie gestellt werden.

Um daraus resultierende widersprüchliche Ergebnisse von vorneherein auszuschließen, wird bei der Ermittlung der Schnittgrößen die Sohlneigung nicht berücksichtigt. Nur beim Nachweis der Gleitsicherheit werden die aktiven und passiven Erddrücke links und rechts des Keils aufsummiert und dieser Anteil der Horizontalkraft beim Nachweis der Gleitsicherheit zugeschlagen. Beim Nachweis der Grundbruchsicherheit (siehe entsprechenden Abschnitt unter “Theoretische Grundlagen”) wird die Sohlneigung berücksichtigt. Der zusätzliche Anteil der Horizontalkraft geht hier, auf der sicheren Seite liegend, in die Berechnung nicht ein.

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