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GGU-RETAIN: Nachweis Summe H

Beim Standsicherheitsnachweis von Trägerbohlwänden darf der aktive Erddruck unter der Baugrubensohle vernachlässigt werden (siehe EAB EB 15). Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass der vernachlässigte aktive Erddruck vom Erdwiderstand mit ausreichender Sicherheit (i. A. 1,5) aufgenommen werden kann. Dieser Nachweis wird vom Programm untersucht. Gegebenenfalls ist gemäß EAB EB 15 eine Verlängerung der Einbindetiefe erforderlich. Auch eine eventuell notwendige Verlängerung wird vom Programm automatisch durchgeführt. Lässt sich der Nachweis nicht erbringen, erhalten Sie vom Programm weitere Hinweise, wie nach EAB zu verfahren ist.

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